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Unsere Arbeit2018-11-19T14:11:08+00:00

WIR  BETREIBEN NACHHALTIGE PRÄVENTION

  • Wirksame Geburtenkontrolle durch Austausch der Eier gegen Gipseiern

  • Betreute Taubenschläge und -türme

  • Artgerechtes Futter in den Taubenschlägen und -türmen

  • Tauben ziehen sich aus dem Stadtbild zurück

  • Hygienische Entsorgung des Kots aus den Schlägen und Türmen.

  • Wenn Sie Tauben bei sich zuhause auf dem Dach oder im Garten haben, wenden Sie sich gerne mit Ihren Fragen an uns. Wir beraten Sie gerne in allen Belangen rund um den Umgang mit den gefiederten Stadtbewohnern.

Uns liegt sehr viel an einem friedlichen Zusammenleben zwischen Mensch
und Taube!

WIR SCHAUEN NICHT WEG
WIR HELFEN AKTIV

  • Wir fangen die Tauben, befreien sie von Verschnürungen und pflegen sie gesund.

  • Wir versorgen verwaiste, erschöpfte und unter- ernährte Küken, Jungtiere und erwachsene Tauben.

  • Wir bringen verunfallte Tauben mit Wunden, Flügel- und Beinbrüchen zur tierärztlichen Versorgung entweder in eine Spezialklinik oder zum Tierarzt.

Dieser Teil unserer Arbeit ist besonders kostenintensiv!

Wir sind ständig auf der Suche nach Dachböden, in denen wir artgerechte Taubenschläge einrichten können. Wenn Sie uns unterstützen wollen und bereit sind, uns Ihren Dachboden zur Verfügung zu stellen, dürfen Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Außerdem suchen wir freiwillige Helfer für die Betreuung der Taubenschläge, Türme, der Krankenstation und der Behinderten-Voliere. Das Reinigen, die Versorgung und Pflege der Tiere, der Austausch der Eier und die Fütterung der Tauben ist sehr zeitintensiv und wir sind für jede helfende Hand dankbar.

WAS KANN JEDER EINZELNE
GEGEN DAS LEID TUN?

  • Fusseln und Fäden nicht unbedacht wegwerfen

  • Keine Tauben jagen – weder durch Kinder noch durch Hunde

  • Nehmen Sie verletzte Tauben (in einem Stoffbeutel) mit und verständigen Sie uns oder bringen Sie die Taube zum Tierarzt.

  • Bitte bringen Sie keine Vorrichtungen an Ihrem Haus / Gebäude an, die verhindern, dass Tauben sich niederlassen oder einnisten oder an denen sie sich verletzen können. Laut § 13 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes ist es verboten zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Wirbeltiere verbunden ist.

  • Klären Sie Familie, Verwandtschaft und Freunde über die Fakten zu den gefiederten Stadtbewohnern auf.

Wenn Sie Hilfe oder Unterstützung benötigen – wir beraten Sie gerne.

BITTE NIE WIEDER WEISSE
HOCHZEITSTAUBEN!

  • Weiße Hochzeitstauben sind in der freien Natur nicht überlebensfähig.

  • Der Orientierungssinn ist aufgrund der Züchtung zu reinweißem Gefieder gänzlich verloren gegangen.

  • Oder sie sterben qualvoll.

  • Weiße Tauben schließen sich den Stadttaubenschwärmen an und sorgen so für eine weitere Vermehrung der Population.

  • Weiße Tauben gelten als Haustiere, Stadttauben als verwilderte Haustiere. Das Aussetzen von Haustieren ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (§ 3 Nr. 3 TierschGes), der geahndet werden kann.

Bitte verursachen Sie kein Tierleid und informieren Sie vorab Ihre Hochzeitsgäste, dass Sie kein Aussetzen von Hochzeitstauben wünschen.

Herzlichen Dank dafür!

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